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Gutscheine​

Eine besondere Auszeit – ganz nach deinem Gefühl.

Ein Geschenk für wertvolle Me-Time,
zum Abschalten vom Alltag und Eintauchen in einen Moment nur für dich.
Ob genussvoll, belebend oder einfach anders als sonst –
diese Badezeit schenkt Raum, loszulassen und ganz im Augenblick zu sein.

Eine kleine Auszeit, die guttut,
neue Energie schenkt und lange in Erinnerung bleibt.

Gutscheine nach Eintritt der Verjährung – Kulanzregelung für 2026

Für Gutscheine, deren Anspruch zum Zeitpunkt der Einlösung bereits verjährt ist, gewährt die Bader Alm im Kalenderjahr 2026 einmalig und freiwillig eine Kulanzregelung.
Solche Gutscheine können noch berücksichtigt werden, wenn bis spätestens zum 31. Dezember 2026 ein verbindlicher Termin vereinbart wird. Der tatsächlich stattfindende Termin darf dabei auch im Kalenderjahr 2027 liegen.

Für die Inanspruchnahme dieser einmaligen Kulanzregelung ist ausschließlich die verbindliche Terminvereinbarung bis zum 31. Dezember 2026 maßgeblich. Eine lediglich unverbindliche Anfrage oder Interessensbekundung genügt nicht.

Wird bis zum 31. Dezember 2026 kein verbindlicher Termin vereinbart, kann der Gutschein nach Ablauf der gesetzlichen Verjährung nicht mehr zur Einlösung geltend gemacht werden. Eine weitere Verlängerung oder erneute Kulanzregelung wird nicht gewährt.

Die vorstehende Regelung stellt eine einmalige freiwillige Kulanzregelung für bereits verjährte Gutscheine dar und begründet keinen Anspruch auf eine entsprechende Behandlung künftig verjährter Gutscheine.

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